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Privatpilotenausbildung
PPL-A (private pilot
licence) nach
JAR-FCL 1 |
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Seit dem Inkrafttreten von JAR-FCL 1 deutsch, der
LuftVZO und der LuftPersV am 01.05.2003 gibt es in
Deutschland die Möglichkeit, einen nach europäisch
harmonisierten Ausbildungsvorschriften ausgestellten
PPL (A) nach JAR-FCL zu erlangen, der in allen JAA
Mitgliedsstaaten ohne Prüfung oder weitere Umstände
anerkannt wird.
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| Voraussetzung
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn
16 Jahre (Lizenz mit 17 |
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Jahren) |
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Fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 |
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| Unterlagen |
Geburtsurkunde |
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1. Hilfe-Nachweis |
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Fliegerärztliche Tauglichkeit |
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister |
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Polizeiliches Führungszeugnis |
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4 Passbilder |
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| Ablauf |
Unterricht zur Erlangung
Funksprechzeugnis in deutsch oder |
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englisch mit abschließender
Prüfung (ca. 20 h) |
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Theorieunterricht
PPL (A) in 7 Fächern: |
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- Luftrecht
- Aerodynamik und allg. Luftfahrzeugkenntnisse
- Meteorologie
- Navigation
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
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parallel dazu: Praktischer
Unterricht: mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen
verschiedener Muster bis 2000 kg Höchstabfluggewicht,
davon 25 Stunden mit Fluglehrer, 10 Stunden ohne Fluglehrer
und 5 Stunden Überlandflug solo.
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils
mit einer Prüfung abgeschlossen. |
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| Umfang
der Erlaubnis |
Lizenz mit Sammeleintrag
einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge zum Betrieb
mit einem Piloten und/oder |
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Klassenberechtigung
Motorsegler, falls die Voraussetzungen vorliegen, für
Flüge in das ICAO-Ausland mit D-registrierten Flugzeugen
und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA-Staaten (z.
Z. Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden,
Spanien, Finnland, Türkei, Monaco, Rumänien,
Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Ungarn, Zypern,
Schweiz, Norwegen, Island, Lettland, Polen) |
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| Gültigkeit/ |
Erlaubnis ist 60
Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 |
| Verlängerung
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Monate gültig, sofern innerhalb der letzten
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12 Monate vor Verlängerung folgendes nachgewiesen
wird: mindestes 12 Flugstunden (Flugzeug, Motorsegler),
mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer, gültiges
Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 nach JAR-FCL 3 *
* Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
ist gültig für:
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- 60 Monate bis vollendetem
40. Lebensjahr
- 24 Monate bis vollendetem
60. Lebensjahr
- 12 Monate abdem 60. Lebensjahr
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| Kosten |
10.320 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer (enthalten
sind
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Grundgebühren, Theorielehrgang, praktische Ausbildung
45 h mit Fluglehrergebühren)
Weiter sind zu berücksichtigen: Kosten für
Landegebühren, Lehrmaterial und der BZF-Lehrgang
(ca. 1 000 €)
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| Termine |
Termine das ganze Jahr über, nach Bedarf
– rufen Sie an!
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Anmerkung:
Für diese Lizenz können Sie sich wie oben
beschrieben in einem Zuge ausbilden lassen oder
auch stufenweise:
-
Ausbildung zur nationalen Lizenz nach LuftPersV
§ 1-5
-
Erwerb einer Klassenberechtigung für einmotorige,
kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2 t MTOW (ca.
1 000 €) oder Erwerb einer Klassenberechtigung
für Reisemotorsegler (ca. 730 €)
-
Praktische Prüfung
-
Ausbildung in Funknavigation, Fliegen nach Instrumenten,
10 Flugstunden ges. (ca. 2.150 €)
-
Theoretische und praktische Prüfung gemäß
JAR-FCL
-
Lizenz gemäß JAR-FCL
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Privatpilotenausbildung
PPL-A (private pilot
licence) national nach
LuftPersV § 1-5 |
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Neben der JAR-FCL Lizenz PPL (A) wurde der nationale
PPL (A) als Basiserlaubnis bis zu einem maximalen
Abfluggewicht von 750 kg zweisitziger einmotoriger
Landflugzeuge eingeführt, der nur im Luftraum
der BRD gültig ist.
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| Voraussetzung
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn
16 Jahre (Lizenz mit 17 |
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Jahren), Fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 |
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| Unterlagen |
Geburtsurkunde |
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1. Hilfe-Nachweis |
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Fliegerärztliche Tauglichkeit |
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister |
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Polizeiliches Führungszeugnis |
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4 Passbilder |
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| Ablauf |
Unterricht zur Erlangung
Funksprechzeugnis in deutsch oder |
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englisch mit abschließender
Prüfung (ca. 20 h)
Theorieunterricht PPL (A) in 7 Fächern: |
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- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik und allg. Luftfahrzeugkenntnisse
- Menschliches Leistungsvermögen
und Verhalten in besonderen Fällen
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parallel dazu: Praktischer
Unterricht: mindestens 35 Flugstunden auf Flugzeugen
verschiedener Muster bis 750 kg Höchstabfluggewicht,
davon 10 Stunden im Alleinflug |
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Erleichterung:
Wird die Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen,
können 30 Flugstunden und davon 10 Stunden im Alleinflug
ausreichend sein.
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils
mit einer Prüfung abgeschlossen. |
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| Umfang
der Erlaubnis |
Lizenz mit Klassenberechtigung
einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750 kg
MTOW und Klassenberechtigung |
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Motorsegler, falls
die Voraussetzungen vorliegen, für Flüge innerhalb
des Hoheitsgebietes der BRD |
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| Gültigkeit/ |
Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen
sind 24
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| Verlängerung
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Monate gültig, sofern innerhalb der letzten
24 Monate vor
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Verlängerung folgendes nachgewiesen wird: mindestes
12 Flugstunden (Flugzeug, Motorsegler, UL), mind.
1 Übungsstunde mit Fluglehrer, gültiges
Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 nach JAR-FCL 3 *
* Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
ist gültig für:
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- 60 Monate bis vollendetem
40. Lebensjahr
- 24 Monate bis vollendetem
60. Lebensjahr
- 12 Monate abdem 60. Lebensjahr
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| Kosten |
6.700 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer (enthalten
sind
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Grundgebühren und Versicherungsanteil, Theorielehrgang,
praktische Ausbildung 30 h mit Fluglehrergebühren)
Weiter sind zu berücksichtigen: Kosten für
Landegebühren, Lehrmaterial und der BZF-Lehrgang
(ca. 1 000 €)
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| Termine |
Termine das ganze Jahr über, nach Bedarf
– rufen Sie an!
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Wenn
Sie bisher über eine Ausbildung zum Ultraleichtflugzeugführer
nachgedacht haben, weil Sie gern motorisiert aber kostengünstig
fliegen lernen möchten, so lohnt sich jetzt ein
Vergleich mit der Ausbildung zur nationalen Lizenz PPL
(A). Mit der Einführung der JAR-FCL Neuregelungen
zum 01. Mai 2003 haben sich die Anforderungen in der
Ausbildung zum UL-Piloten erhöht. Reichten bisher
in der Minimalvariante 20 Flugstunden auf UL-Dreiachser
aus, so müssen es nach neuem Recht 30 Stunden sein.
Je nach Flugschule und verwendetem Fluggerät schrumpft
die Differenz zwischen der Ausbildung zur UL-Lizenz
und nationaler PPL (A) Lizenz auf
ca. 1 500,- € zusammen.
Welche Vorteile bringt es Ihnen, eine nationale
PPL (A) Lizenz zu erlangen?
- Sie fliegen Flugzeuge bis
750 kg maximalem Abfluggewicht, d. h. höhere
Zuladung ist möglich im Vergleich zum UL
- Sie können zusätzlich
eine Klassenberechtigung (5 h Flugzeit) für
Flugzeuge bis 2000 kg Abfluggewicht erlangen, d.
h. die Mitnahme von 3 Fluggästen ist möglich
- Sie können sich als
PPL (A) Inhaber auf UL-Dreiachser durch einen dazu
berechtigten Fluglehrer einweisen lassen (bisher
waren 5 Flugstunden erforderlich) und somit Ihre
PPL (A) Lizenz, auch über UL-Flugstunden erhalten.
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CVFR-Ausbildung
(controlled VFR-flight)
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Die CVFR-Berechtigung (Controlled Visual Flight Rules)
ist eine Berechtigung zum kontrollierten Sichtflug.
Sie erlaubt das Fliegen im Luftraum „C“,
der sich generell oberhalb des FL 100 (10 000 ft)
und in der Regel um Verkehrsflughäfen oberhalb
der Kontrollzone befindet.
Für den Fall, dass Sie Ihre PPL-A Lizenz in
eine JAR-FCL Lizenz umschreiben lassen möchten
(ist nicht zwingend erforderlich, Ihre bisherige Lizenz
hat Bestandsrecht), ist die CVFR-Berechtigung eine
der Voraussetzungen dafür. Bei der Ausbildung
zur Erlangung der JAR-FCL Lizenz ist die CVFR-Berechtigung
bereits enthalten.
Sollten Sie eine Nachtflugausbildung nach Sichtflugregeln
planen, müssen Sie im Besitz einer CVFR-Berechtigung
sein oder Sie kombinieren die CVFR – und Nachtflugausbildung
miteinander.
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| Voraussetzung
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laufende oder abgeschlossene
PPL (A) Ausbildung |
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Eintragung der CVFR
Berechtigung erfolgt aber erst mit dem Erreichen von
mindestens 70 Stunden Gesamtflugerfahrung. |
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| Unterlagen |
bei abgeschlossener
Ausbildung Kopie der Privatpilotenlizenz |
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| Ablauf
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Theorieunterricht
in 3 Fächern: |
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- Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Funknavigation
- Instrumentenkunde
insgesamt 30 h
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parallel dazu: Praktischer
Unterricht: mindestens 10 Flugstunden (mit
DA 20 Katana und Cessna 172).
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils
mit einer Prüfung abgeschlossen. |
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| Umfang
der Berechtigung |
Fliegen im Luftraum
„C“ |
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| Kosten |
2.485 € zuzüglich Lande- und Prüfungsgebühren
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| Termine:
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Termine das
ganze Jahr über, nach Bedarf – rufen Sie
an! |
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| Voraussetzung
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CVFR - Berechtigung |
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| Unterlagen |
Kopie der gültigen
Privatpilotenlizenz |
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| Ablauf |
Theorieunterricht
(nicht vorgeschrieben): Unterwiesung in |
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gesetzlichen Bestimmungen
und Vorschriften, sowie Gefahren bei Nachtflügen |
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Praktischer Unterricht:
mindestens 5 Flugstunden (mit DA 20 Katana und Cessna
172), davon 3 Stunden mit Lehrberechtigten mit mind.
1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5 Alleinstarts-
und landungen. |
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Es erfolgt weder
eine theoretische noch eine praktische Prüfung.
Die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung,
wonach die Eintragung der Berechtigung durch die zuständige
Behörde in die Lizenz erfolgen kann. |
| Umfang
der Berechtigung |
Durchführung
von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei
Nacht. |
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| Kosten
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ca. 1.280 €
zuzügl. Lande-, Flugsicherungs-, PPR- und Befeuerungsgebühren |
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| Termine:
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Bitte rufen
Sie uns an! |
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Funksprechzeugnis
(AZF, BZF I, BZF II) |
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| Voraussetzung |
Mindestalter 15 Jahre |
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| Unterlagen |
Geburtsurkunde, Passbilder |
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| Ablauf
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In ca. 20 Unterrichtsstunden
werden Sie mit den rechtlichen |
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Grundlagen des Flugfunkdienstes,
mit der Luftverkehrsver- |
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waltung, den Luftfahrtdiensten,
der Luftraumorganisation, |
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den Luftverkehrsregeln,
der Funktechnik, dem Betriebs- |
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verfahren für
den Sprechfunkverkehr und der Funknavigation |
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vertraut gemacht.
Ihre Kenntnisse stellen Sie nach Abschluss |
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des Lehrganges in
einer Prüfung unter Beweis. |
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| Lizenz |
AZF:
Allgemeingültiges Sprechfunkzeugnis, berechtigt
zur |
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Durchführung
von Sprechfunk auf VFR- und IFR-Flügen |
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im In- und Ausland. |
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BZF I:
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I, berechtigt
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zur Durchführung
von Sprechfunk auf VFR-Flügen im In- |
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und Ausland. |
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BZF II:
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II,
berechtigt |
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zur Durchführung
von Sprechfunk auf VFR-Flügen im Inland. |
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Die erworbene Lizenz
ist auf Lebenszeit gültig. |
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| Kosten
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BZF I
/ II: ca. 260
€ |
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AZF:
auf Anfrage |
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(Preise zuzügl.
Prüfungsgebühren.) |
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| Termine:
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Bitte rufen
Sie uns an! |
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