Über welche Ausbildung möchten Sie nähere Informationen erhalten?
 
 
 
Privatpilotenausbildung PPL-A (private pilot licence) nach JAR-FCL 1

Seit dem Inkrafttreten von JAR-FCL 1 deutsch, der LuftVZO und der LuftPersV am 01.05.2003 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen nach europäisch harmonisierten Ausbildungsvorschriften ausgestellten
PPL (A) nach JAR-FCL zu erlangen, der in allen JAA Mitgliedsstaaten ohne Prüfung oder weitere Umstände anerkannt wird.

   
Voraussetzung Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Lizenz mit 17
  Jahren)
   Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
   
Unterlagen Geburtsurkunde
  1. Hilfe-Nachweis
  Fliegerärztliche Tauglichkeit
  Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  Polizeiliches Führungszeugnis
  4 Passbilder
   
Ablauf Unterricht zur Erlangung Funksprechzeugnis in deutsch oder
  englisch mit abschließender Prüfung (ca. 20 h)
  Theorieunterricht PPL (A) in 7 Fächern:
 
  • Luftrecht
  • Aerodynamik und allg. Luftfahrzeugkenntnisse
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  parallel dazu: Praktischer Unterricht: mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener Muster bis 2000 kg Höchstabfluggewicht, davon 25 Stunden mit Fluglehrer, 10 Stunden ohne Fluglehrer und 5 Stunden Überlandflug solo.
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
   
   
Umfang der Erlaubnis Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge zum Betrieb mit einem Piloten und/oder
  Klassenberechtigung Motorsegler, falls die Voraussetzungen vorliegen, für Flüge in das ICAO-Ausland mit D-registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA-Staaten (z. Z. Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Finnland, Türkei, Monaco, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Ungarn, Zypern, Schweiz, Norwegen, Island, Lettland, Polen)
   
Gültigkeit/ Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24
 Verlängerung

Monate gültig, sofern innerhalb der letzten

 

12 Monate vor Verlängerung folgendes nachgewiesen wird: mindestes 12 Flugstunden (Flugzeug, Motorsegler), mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer, gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 nach JAR-FCL 3 *

* Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist gültig für:

 
  • 60 Monate bis vollendetem 40. Lebensjahr
  • 24 Monate bis vollendetem 60. Lebensjahr
  • 12 Monate abdem 60. Lebensjahr
   
Kosten

10.320 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer (enthalten sind

Grundgebühren, Theorielehrgang, praktische Ausbildung 45 h mit Fluglehrergebühren)

Weiter sind zu berücksichtigen: Kosten für Landegebühren, Lehrmaterial und der BZF-Lehrgang (ca. 1 000 €)

   
Termine

Termine das ganze Jahr über, nach Bedarf – rufen Sie an!

   

Anmerkung: Für diese Lizenz können Sie sich wie oben beschrieben in einem Zuge ausbilden lassen oder auch stufenweise:

  1. Ausbildung zur nationalen Lizenz nach LuftPersV § 1-5
  2. Erwerb einer Klassenberechtigung für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2 t MTOW (ca. 1 000 €) oder Erwerb einer Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (ca. 730 €)
  3. Praktische Prüfung
  4. Ausbildung in Funknavigation, Fliegen nach Instrumenten, 10 Flugstunden ges. (ca. 2.150 €)
  5. Theoretische und praktische Prüfung gemäß JAR-FCL
  6. Lizenz gemäß JAR-FCL
 
Privatpilotenausbildung PPL-A (private pilot licence) national nach LuftPersV § 1-5

Neben der JAR-FCL Lizenz PPL (A) wurde der nationale PPL (A) als Basiserlaubnis bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 750 kg zweisitziger einmotoriger Landflugzeuge eingeführt, der nur im Luftraum der BRD gültig ist.

   
Voraussetzung Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Lizenz mit 17
  Jahren), Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
   
Unterlagen Geburtsurkunde
  1. Hilfe-Nachweis
  Fliegerärztliche Tauglichkeit
  Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  Polizeiliches Führungszeugnis
  4 Passbilder
   
Ablauf Unterricht zur Erlangung Funksprechzeugnis in deutsch oder
  englisch mit abschließender Prüfung (ca. 20 h)
Theorieunterricht PPL (A) in 7 Fächern:
 
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik und allg. Luftfahrzeugkenntnisse
  • Menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen
   
  parallel dazu: Praktischer Unterricht: mindestens 35 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener Muster bis 750 kg Höchstabfluggewicht, davon 10 Stunden im Alleinflug
   
  Erleichterung: Wird die Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen, können 30 Flugstunden und davon 10 Stunden im Alleinflug ausreichend sein.
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
   
Umfang der Erlaubnis Lizenz mit Klassenberechtigung einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750 kg MTOW und Klassenberechtigung
  Motorsegler, falls die Voraussetzungen vorliegen, für Flüge innerhalb des Hoheitsgebietes der BRD
   
Gültigkeit/

Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24

 Verlängerung

Monate gültig, sofern innerhalb der letzten 24 Monate vor

 

Verlängerung folgendes nachgewiesen wird: mindestes 12 Flugstunden (Flugzeug, Motorsegler, UL), mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer, gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 nach JAR-FCL 3 *

* Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist gültig für:

 
  • 60 Monate bis vollendetem 40. Lebensjahr
  • 24 Monate bis vollendetem 60. Lebensjahr
  • 12 Monate abdem 60. Lebensjahr
   
Kosten

6.700 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer (enthalten sind

Grundgebühren und Versicherungsanteil, Theorielehrgang, praktische Ausbildung 30 h mit Fluglehrergebühren)

Weiter sind zu berücksichtigen: Kosten für Landegebühren, Lehrmaterial und der BZF-Lehrgang (ca. 1 000 €)

   
Termine

Termine das ganze Jahr über, nach Bedarf – rufen Sie an!

   
Wenn Sie bisher über eine Ausbildung zum Ultraleichtflugzeugführer nachgedacht haben, weil Sie gern motorisiert aber kostengünstig fliegen lernen möchten, so lohnt sich jetzt ein Vergleich mit der Ausbildung zur nationalen Lizenz PPL (A). Mit der Einführung der JAR-FCL Neuregelungen zum 01. Mai 2003 haben sich die Anforderungen in der Ausbildung zum UL-Piloten erhöht. Reichten bisher in der Minimalvariante 20 Flugstunden auf UL-Dreiachser aus, so müssen es nach neuem Recht 30 Stunden sein. Je nach Flugschule und verwendetem Fluggerät schrumpft die Differenz zwischen der Ausbildung zur UL-Lizenz und nationaler PPL (A) Lizenz auf
ca. 1 500,- € zusammen.

Welche Vorteile bringt es Ihnen, eine nationale PPL (A) Lizenz zu erlangen?

  • Sie fliegen Flugzeuge bis 750 kg maximalem Abfluggewicht, d. h. höhere Zuladung ist möglich im Vergleich zum UL
  • Sie können zusätzlich eine Klassenberechtigung (5 h Flugzeit) für Flugzeuge bis 2000 kg Abfluggewicht erlangen, d. h. die Mitnahme von 3 Fluggästen ist möglich
  • Sie können sich als PPL (A) Inhaber auf UL-Dreiachser durch einen dazu berechtigten Fluglehrer einweisen lassen (bisher waren 5 Flugstunden erforderlich) und somit Ihre PPL (A) Lizenz, auch über UL-Flugstunden erhalten.
 
CVFR-Ausbildung (controlled VFR-flight)

Die CVFR-Berechtigung (Controlled Visual Flight Rules) ist eine Berechtigung zum kontrollierten Sichtflug. Sie erlaubt das Fliegen im Luftraum „C“, der sich generell oberhalb des FL 100 (10 000 ft) und in der Regel um Verkehrsflughäfen oberhalb der Kontrollzone befindet.

Für den Fall, dass Sie Ihre PPL-A Lizenz in eine JAR-FCL Lizenz umschreiben lassen möchten (ist nicht zwingend erforderlich, Ihre bisherige Lizenz hat Bestandsrecht), ist die CVFR-Berechtigung eine der Voraussetzungen dafür. Bei der Ausbildung zur Erlangung der JAR-FCL Lizenz ist die CVFR-Berechtigung bereits enthalten.

Sollten Sie eine Nachtflugausbildung nach Sichtflugregeln planen, müssen Sie im Besitz einer CVFR-Berechtigung sein oder Sie kombinieren die CVFR – und Nachtflugausbildung miteinander.

 
Voraussetzung laufende oder abgeschlossene PPL (A) Ausbildung
  Eintragung der CVFR Berechtigung erfolgt aber erst mit dem Erreichen von mindestens 70 Stunden Gesamtflugerfahrung.
   
Unterlagen bei abgeschlossener Ausbildung Kopie der Privatpilotenlizenz
   
Ablauf Theorieunterricht in 3 Fächern:
 
  • Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Funknavigation
  • Instrumentenkunde

insgesamt 30 h

  parallel dazu: Praktischer Unterricht: mindestens 10 Flugstunden (mit DA 20 Katana und Cessna 172).
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
   
Umfang der Berechtigung Fliegen im Luftraum „C“
   
Kosten

2.485 € zuzüglich Lande- und Prüfungsgebühren

   
Termine: Termine das ganze Jahr über, nach Bedarf – rufen Sie an!
 
 
Nachtflug
 
Voraussetzung CVFR - Berechtigung
   
Unterlagen Kopie der gültigen Privatpilotenlizenz
   
Ablauf Theorieunterricht (nicht vorgeschrieben): Unterwiesung in
  gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, sowie Gefahren bei Nachtflügen
  Praktischer Unterricht: mindestens 5 Flugstunden (mit DA 20 Katana und Cessna 172), davon 3 Stunden mit Lehrberechtigten mit mind. 1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5 Alleinstarts- und landungen.
  Es erfolgt weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung. Die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, wonach die Eintragung der Berechtigung durch die zuständige Behörde in die Lizenz erfolgen kann.
Umfang der Berechtigung Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht.
   
   
Kosten ca. 1.280 € zuzügl. Lande-, Flugsicherungs-, PPR- und Befeuerungsgebühren
   
Termine: Bitte rufen Sie uns an!
 
Funksprechzeugnis (AZF, BZF I, BZF II)


Voraussetzung Mindestalter 15 Jahre
   
Unterlagen Geburtsurkunde, Passbilder
   
Ablauf In ca. 20 Unterrichtsstunden werden Sie mit den rechtlichen
  Grundlagen des Flugfunkdienstes, mit der Luftverkehrsver-
  waltung, den Luftfahrtdiensten, der Luftraumorganisation,
  den Luftverkehrsregeln, der Funktechnik, dem Betriebs-
  verfahren für den Sprechfunkverkehr und der Funknavigation
  vertraut gemacht. Ihre Kenntnisse stellen Sie nach Abschluss
  des Lehrganges in einer Prüfung unter Beweis.
   
Lizenz AZF: Allgemeingültiges Sprechfunkzeugnis, berechtigt zur
  Durchführung von Sprechfunk auf VFR- und IFR-Flügen
  im In- und Ausland.
  BZF I: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I, berechtigt
  zur Durchführung von Sprechfunk auf VFR-Flügen im In-
  und Ausland.
  BZF II: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II, berechtigt
  zur Durchführung von Sprechfunk auf VFR-Flügen im Inland.
  Die erworbene Lizenz ist auf Lebenszeit gültig.
   
Kosten

BZF I / II: ca. 260 €

  AZF: auf Anfrage
  (Preise zuzügl. Prüfungsgebühren.)
   
Termine: Bitte rufen Sie uns an!